Was ich zum Thema verkauf von TS gefunden habe... | |
Habe gerade diese Info gefunden (siehe weiter unten).... also wie ist das dann... darf ich jetzt das Nutzungsrecht weitergeben?
Volker Knapp
laut Auskunft unseres Fachanwaltes für Lizensrecht sind Bedingungen des amerikanischen Softwareherstellers auch in Deutschland gültig.
Das Nutzungsrecht darf also weder veräußert noch anderweitig (geschenkt) übertragen werden.
Übrigens geht der Verkäufer ein großes Risiko ein. Wenn jemand gutgläubig von privater Hand die Software kauft könnte er nach deutschem Recht von dem Verkäufer die normale Nutzung der Software einklagen. Würde bedeuten, dass der Verkäufer die Kosten der ordentlichen Registrierung bei Omega Research bezahlen muss. (2400 USD für eine Tradestation und 4800 USD für ProSuite)
Wer diesen Schritt gegenüber seinem Verkäufer bestreiten möchte, kann sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüssen
TRADERSWORLD
UND
von TRADERSWORLD am 6.Oct.2000 01:01 (vorlesen)
Hallo
bevor es hier jetzt rund geht und das Board Tummelplatz für illegalen Softwaretransfer wird, hier eine kleine Mitteilung.
Bitte zuerst das Software Agreement lesen, dass jeder Anwender mit Omega Research abgeschlossen hat. Hierin ist ausdrücklich untersagt, das Nutzungsrecht an einen dritten abzutreten oder zu veräußern.
Also erwirbt der Käufer kein Eigentum sondern bezahlt (streng genommen) eine Raubkopie. Außschließlich der regisitrierte Anwender hat ein Anrecht auf technischen Support und kostenlose Produkt-Updates.
Anwender die Aufgrund des Besitzes einer Tradestation 4 kostenlos oder mit geringen Updatekosten eine TS2000 erworben haben, ist es ebenso nicht erlaubt, extra Kasse zu machen, und ihre TS4 zu verkaufen. Denn der Besitz ist Grundlage für das Nutzungsrecht der Tradestation 2000i.
Mit freundlichen Grüssen
TRADERSWORLD
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